Für die Multilateralen Vereinbarungen M185 und M186 sind weitere Unterzeichner hinzugekommen. M195 tritt erstmals in Kraft.
M185 − Anwendung der Abweichung von Unterabschnitt 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die in einer Transportkette nicht dem IMDG-Code oder den ICAO-TI unterliegen − gezeichnet von GB, B, D (VkBl. 9/07), N, I, S, DK, CH, FIN, L, CZ, F, A und neu von Litauen.
M186 − Beförderung in Übereinstimmung mit der Sondervorschrift PP1 für die Verpackung, Verpackungsanweisung P001 − gezeichnet von B, N, GB, S D (VkBl. 16/07), P, NL, FIN, I und neu von Dänemark.
M195 neu − Beförderung kleiner Gaszylinder mit verdichtetem Stickstoff der UN-Nr. 1066 − vorgeschlagen von Deutschland (VkBl. 17/2008, S. 458), jetzt gezeichnet von Frankreich und damit anwendbar im Verkehr zwischen sowie innerhalb dieser Staaten.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen sind abrufbar beim BMVBS.
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