Die Multilaterale Vereinbarung M199 hat neue Unterzeichner gefunden.
Folgende Veränderung hat sich im Rahmen Multilateraler ADR-Vereinbarungen für den Straßenverkehr ergeben:
M199 neu − Beförderung von Tierkörpern in Bezug auf die Sicherungsvorschriften des Kapitels 1.10: Tierisches Material, das der Kategorie A (UN-Nr. 2814 oder 2900) zugeordnet ist, soll nicht als Gut mit hohem Gefahrpotenzial betrachtet werden − vorgeschlagen von Frankreich, jetzt gezeichnet vom Vereinigten Königreich und Finnland und damit anwendbar im direkten Verkehr zwischen sowie innerhalb dieser Staaten.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen sind abrufbar beim BMVBS.
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