Folgende Veränderungen haben sich im Rahmen Multilateraler ADR-Vereinbarungen für den Straßenverkehr ergeben:
M185 − Anwendung der Abweichung von Unterabschnitt 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die in einer Transportkette nicht dem IMDG-Code oder den ICAO-TI unterliegen − gezeichnet von GB, B, D (VkBl. 9/07), N, I, S, DK, CH, FIN, L und neu von der Tschechischen Republik, Frankreich und Österreich.
Drei Multilaterale Vereinbarungen zum ADR sind zum Ende 2007 ausgelaufen und können nicht mehr angewendet werden:
M128 - Beförderung von Tetrafluorethylen stabilisiert in Tanks
M130 - Beförderung von UN 3375 Ammoniumnitrat- Emulsion, -Suspension oder -Gel, in Tanks
M131 - Beförderung kleiner Mengen von UN 1057 Feuerzeuge oder Nachfüllpackungen.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen sind abrufbar beim BMVBS.
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