Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es Änderungen gegeben.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:
Bei der M255 war auf der Webseite der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) teilweise falsch angegeben, wie lange diese Multilaterale Vereinbarung gilt; korrekt ist: bis 31. Dezember 2017.
M255 – Wiederkehrende Prüfung für geschweißte Stahlflaschen für Flüssiggas (LPG) – initiiert von Italien und gezeichnet von Frankreich (gültig bis 31. Dezember 2017).
M265 – Sondervorschrift S12 in Kapitel 8.5 – gezeichnet von Belgien, den Niederlanden, Schweden und Spanien sowie neu von dem Vereinigten Königreich (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt wird voraussichtlich im ADR 2015 zu finden sein.
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