Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es verschiedene Änderungen gegeben.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:
M228 – Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 4/2011), Frankreich, Luxemburg, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz und Spanien sowie neu von Norwegen (gültig bis 26. Dezember 2015).
Norwegen hat die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M279 gezeichnet, die bis 19. August 2019 gültig ist. Sie betrifft die Beförderung von Beförderung von UN 0335, 0336 Feuerwerkskörper. Transporte durch den Kanaltunnel zwischen Großbritannien und Frankreich sind auf dieser Basis nicht erlaubt.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!