Großbritannien hat vier bestehende Vereinbarungen für den Straßenverkehr gezeichnet.
(uh) Folgende Änderungen haben sich für den Straßentransport gefährlicher Güter ergeben:
M237 − Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR – gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Deutschland (VkBl. 11/2011), Belgien, Schweden, den Niederlanden, Frankreich, Luxemburg, Italien, Irland, Finnland und neu von Österreich.
Abweichend von den Bestimmungen der Unterabschnitte 6.2.3.4 (erstmalige Prüfung), 6.2.3.5 (wiederkehrende Prüfung) und 6.2.3.6 (Zulassung von Druckgefäßen), 6.2.3.7 (Anforderungen an Hersteller), 6.2.3.8 (Anforderungen an Prüfstellen) und 6.2.3.9 (Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefäßen) dürfen Gase und Flüssigkeiten, die in den Tabellen des Unterabschnittes 4.1.4.1 (P200) angeführt sind, vom Ort der vorübergehenden Lagerung bis zum Endverbraucher in DOT-zugelassenen wiederbefüllbaren Druckgefäßen befördert werden, die vor dem 1. Januar 2011 hergestellt und im Rahmen des Unterabschnittes 1.1.4.2 eingeführt werden. Die Vereinbarung erlaubt den weiteren Import von Stoffen in US DOT-Zylindern bis zunächst zum 1. Juni 2016.
M244 − Beförderung von UN 1013 Kohlendioxid oder UN 1066 Stickstoff, verdichtet, deren Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum mehr als 15 MPa x Liter (150 bar x Liter) und nicht mehr als 15,2 MPa x Liter (152 bar x Liter) beträgt − gezeichnet von Schweden, Deutschland, Frankreich und neu vom Vereinigten Königreich. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt Sondervorschrift 653 nur noch für Gasflaschen mit einem Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum bis 15 MPa x Liter. Da aber viele Flaschen für UN 1013 Kohlendioxid, vor allem solche für Wassersprudelgeräte in privaten Haushalten, ein höheres Produkt aufweisen, ist für sie diese Sondervorschrift nicht anwendbar. Die Erhöhung auf 15,2 MPa x Liter ist für das ADR 2013 bereits beschlossene Sache. Die vorliegende Vereinbarung ermöglicht den Transport unter den erleichterten Bedingungen der SV 653 bereits jetzt.
M246 − Verwendung von Tanks − gezeichnet von Deutschland (VkBl. 3/2012), Frankreich, den Niederlanden und neu vom Vereinigten Königreich. Abweichend von den Vorschriften in Absatz 6.8.2.6.1 des ADR dürfen solche Tanks weiterhin genutzt werden, die vor dem 1. Januar 2012 hergestellt wurden und den bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Bestimmungen entsprechen, jedoch nicht den Vorschriften aus Absatz 6.8.2.6.1, die die seit dem 1. Januar 2011 anwendbaren Europäischen Normen EN 14432:2006 und 14433:2006 betreffen. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.
M249 - Kennzeichnung und Bezettelung von Flaschen für Gase der Klasse 2 - gezeichnet von Deutschland (VkBl. 4/2012), Belgien und neu vom Vereinigten Königreich.
Abweichend von den ADR-Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 erster und zweiter Absatz dürfen Flaschen für Gase der Klasse 2, soweit dies wegen ihrer Form, ihrer Ausrichtung und ihres Befestigungssystems für die Beförderung erforderlich ist, auch mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe versehen sein, dessen Abmessungen entsprechend der Norm ISO 7225:2005 «Precautionary labels for gas cylinders» (Warnaufkleber für Gasflaschen) verkleinert ist, um auf dem nicht zylindrischen Teil solcher Flaschen (Flaschenhals) angebracht werden zu können.
Ungeachtet der Vorschriften des Absatzes 5.2.2.1.6 dürfen sich die Gefahrzettel und das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (siehe Absatz 5.2.1.8.3) bis zu dem in der Norm ISO 7225:2005 vorgesehenen Ausmaß überlappen. Jedoch müssen der Gefahrzettel für die Hauptgefahr und die Ziffern aller Gefahrzettel vollständig sichtbar und die Symbole erkennbar bleiben.Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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