Luxemburg hat die M315 gezeichnet, die M270 gilt nur noch bis heute.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M315 – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 2019 S. 2) und der Schweiz sowie neu von Luxemburg (gültig bis 31. Dezember 2023).
M270 – Betriebsdruck von Flaschen aus Verbundwerkstoffen, die für die Beförderung von Wasserstoff (UN 1049) vorgesehen sind – gezeichnet von Belgien und Frankreich. Diese Multilaterale Vereinbarung ist ab morgen nicht mehr anwendbar.
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