Dänemark hat die M304 gezeichnet. Zudem dürfen die M262 und M263 nun nicht mehr angewendet werden.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M304 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit – gezeichnet von Finnland, Schweden und Spanien sowie neu von Dänemark (gültig bis 16. Dezember 2021). Danach dürfen abweichend von den Vorschriften in Abschn. 8.1.1 unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Güter in einer Beförderungseinheit transportiert werden, in der mehr als ein Anhänger oder ein Sattelanhänger vorhanden ist. U.a. lassen sich damit auch sog. Lang-Lkw in Beförderungseinheiten mit mehr als einem Anhänger für die Gefahrgutbeförderung einsetzen.
Die beiden Multilateralen Vereinbarungen M262 (betraf die Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die nur verpackte gefährliche Güter befördert) und M263 (betraf die Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die nur gefährliche Güter in loser Schüttung oder in Tanks befördert) dürfen seit heute nicht mehr angewendet werden. Sie waren jeweils von Dänemark, Finnland, Schweden und Spanien gezeichnet worden.
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