Weitere Staaten zeichnen die Multilaterale Vereinbarung
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Veränderung ergeben:
RID 6/2020 - Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschn. 1.8.3.7 RID -, vorgeschlagen von Deutschland, gezeichnet von Frankreich, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Schweden, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie neu von Belgien, Dänemark, Italien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Türkei.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 RID bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. März 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 RID bestanden haben.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. März 2021.
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