Die UNECE hat zwei weitere Muster gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht: in den Sprachen Bulgarisch und Serbisch.
(mih) Seit 1. Juli dieses Jahres müssen für Gefahrgutbeförderungen auf der Straße die Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 verwendet werden – Ausführungen nach ADR 2013 oder ADR 2015 sind nicht mehr zulässig.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat nun zwei weitere Muster veröffentlicht. Sie stehen in Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch (aktualisiert), Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch (aktualisiert), Lettisch, Litauisch, Niederländisch (Fassungen von Belgien und der Niederlande), Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch (aktualisiert), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch (aktualisiert), Slowenisch, Spanisch (aktualisiert), Tschechisch, Türkisch und Ungarisch sowie neu in Bulgarisch und Serbisch zur Verfügung.
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