Slowenien hat die Hilfe bei unfallbedingten Notsituationen aktualisiert.
(mih) Die Schriftlichen Weisungen in der slowenischen Sprachversion sind überarbeitet worden.
Das 4-seitige pdf-Dokument ist mit Datum vom 13. März 2023 auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Linguistic versions (ADR, Instructions in writing) – veröffentlicht worden und kann von dort heruntergeladen werden. Insgesamt sind aktuell Schriftliche Weisungen in 27 Sprachversionen auf der UNECE-Webseite vorhanden.
Mit den Schriftlichen Weisungen sind verschiedene Pflichten verbunden (Unterabschn. 5.4.3.1 bis 5.4.3.3 ADR):
Mitführpflicht/Ort: Für die Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen in der in Unterabschnitt 5.4.3.4 ADR festgelegten Form mitzuführen.
Befördererpflicht: Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden.
Pflicht der Fahrzeugbesatzung: Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.
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