Ausnahmen für den Transport von Desinfektionsmitteln gelten bis Ende Oktober 2020
(ur) Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie verlängert die US-amerikanische Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) die Erleichterungen für die Beförderung von Desinfektionsmitteln im Straßenverkehr bis zum 31. 0ktober 2020. Zudem gelten die Ausnahmen („Temporary Extension to Transport Hand-Sanitizers") nun auch für den Eisenbahntransport.
Details zu der Ausnahmeregelung sind in der Bekanntmachung der PHMSA vom 10. April 2020 „Temporary Relief Notice for the Transportation of Hand Sanitizer During COVID-19 Emergency (revised)” enthalten.
Etliche Produkte, die zur Desinfektion verwendet werden können, fallen aufgrund des enthaltenen Alkohols unter die US-Gefahrgutvorschriften.
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