Für die Dartford-Tunnel gibt es nun zusätzliche spezifische Betriebsbeschränkungen hinsichtlich der Begleitung von Gefahrgutfahrzeugen.
(mih) Das Vereinigte Königreich hat seine bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) notifizierten Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR ergänzt. Die zusätzlichen Beschränkungen betreffen die Dartford-Tunnel.
Den Dartford-Tunneln ist der Tunnelbeschränkungscode C zugeordnet. Es gibt nun jedoch zusätzliche spezifische Betriebsbeschränkungen hinsichtlich der Begleitung von Gefahrgutfahrzeugen.
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