Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2013 ermöglicht es, die neue Sondervorschrift 662 in Kapitel 3.3 RID 2015 vorfristig anzuwenden.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat es folgende Änderungen gegeben:
RID 4/2013 – Beförderung von Flaschen, die an Bord von Schiffen oder Flugzeugen verwendet werden – gezeichnet von Frankreich und Schweden sowie neu vom Vereinigten Königreich (gültig bis 31. Dezember 2014). Diese Multilaterale Sondervereinbarung ermöglicht es, die neue Sondervorschrift 662 in Kapitel 3.3 RID 2015, die ab 1. Januar 2015 gelten wird, vorfristig anzuwenden.
Die Gültigkeit der Multilateralen Sondervereinbarung RID 4/2009 „Anbringung orangefarbener Tafeln an Tragwagen, die für den Huckepackverkehr bestimmt sind“ ist am 31. Dezember 2013 abgelaufen.
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