Multilaterale ADR-Vereinbarungen: Portugal unterzeichnet M224, M237, M239 und M246.
(ur) Folgende Änderungen haben sich für den Straßentransport gefährlicher Güter ergeben:
M224 − Beförderung von Natriumbatterien oder Natriumzellen (UN 3292) − vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Deutschland (Verkehrsblatt Nr. 21/2010), der Tschechischen Republik, Frankreich, Schweiz und neu von Portugal. Unter Abweichung von Kapitel 3.2 und Sondervorschrift 239 des ADR dürfen Natriumbatterien oder Natriumzellen, (UN 3292) befördert werden, ohne die in Satz 1 der Sondervorschrift 239 bezeichneten Anforderungen einzuhalten. Andere gefährliche Stoffe außer Natrium, Schwefel und Natriumverbindungen dürfen in der Batterie oder Zelle nicht enthalten sein. Die Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2012 aus.
M237 − Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR – gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Deutschland (VkBl. 11/2011), Belgien, Schweden, den Niederlanden, Frankreich, Luxemburg, Italien, Irland, Finnland, Österreich und nun Portugal.
Abweichend von den Bestimmungen der Unterabschnitte 6.2.3.4 (erstmalige Prüfung), 6.2.3.5 (wiederkehrende Prüfung) und 6.2.3.6 (Zulassung von Druckgefäßen), 6.2.3.7 (Anforderungen an Hersteller), 6.2.3.8 (Anforderungen an Prüfstellen) und 6.2.3.9 (Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefäßen) dürfen Gase und Flüssigkeiten, die in den Tabellen des Unterabschnittes 4.1.4.1 (P200) angeführt sind, vom Ort der vorübergehenden Lagerung bis zum Endverbraucher in DOT-zugelassenen wiederbefüllbaren Druckgefäßen befördert werden, die vor dem 1. Januar 2011 hergestellt und im Rahmen des Unterabschnittes 1.1.4.2 eingeführt werden. Die Vereinbarung erlaubt den weiteren Import von Stoffen in US DOT-Zylindern bis zunächst zum 1. Juni 2016.
M239 − Beförderung von gebrauchten Lithiumzellen und -batterien – vorgeschlagen von Deutschland (Verkehrsblatt 18/2011), von der Schweiz, Frankreich und jetzt auch von Portugal. Abweichend von den anwendbaren Bestimmungen des ADR für die Beförderung von Zellen und Batterien dürfen die UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 mit einer Bruttomasse von jeweils höchstens 500 g, die in Ausrüstungen enthalten und zur Entsorgung gesammelt wurden – auch zusammen mit anderen gebrauchten Zellen oder Batterien, die kein Lithium enthalten – zur Beförderung bis zur Zwischenverarbeitungsstelle aufgegeben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) die Vorschriften der Verpackungsanweisung P 903b werden eingehalten; b) es besteht ein Qualitätssicherungssystem, um sicherzustellen, dass die Gesamtmenge Lithiumzellen oder -batterien je Wagen oder Großcontainer 333 kg nicht überschreitet; c) Versandstücke sind mit der Kennzeichnung zu versehen: "GEBRAUCHTE LITHIUMBATTERIEN".
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: "Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 ADR (M239)".
Diese Vereinbarung läuft am 1. Januar 2013 aus.
M246 − Verwendung von Tanks − gezeichnet von Deutschland (VkBl. 3/2012), Frankreich, den Niederlanden, vom Vereinigten Königreich und jetzt von Portugal. Abweichend von den Vorschriften in Absatz 6.8.2.6.1 des ADR dürfen solche Tanks weiterhin genutzt werden, die vor dem 1. Januar 2012 hergestellt wurden und den bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Bestimmungen entsprechen, jedoch nicht den Vorschriften aus Absatz 6.8.2.6.1, die die seit dem 1. Januar 2011 anwendbaren Europäischen Normen EN 14432:2006 und 14433:2006 betreffen. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!