Das BMVI hat nun auch auf die Allgemeinverfügungen zu Fahrwegbestimmungen von Nordrhein-Westfalen verlinkt.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Homepage nun auch auf die Allgemeinverfügungen zu Fahrwegbestimmungen gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen verlinkt. Des Weiteren stehen die Links auf die Allgemeinverfügungen der Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Gemäß § 35 Absatz 3 GGVSEB wird der Fahrweg außerhalb der Autobahnen von der Straßenverkehrsbehörde für eine einzelne Fahrt oder bei vergleichbaren Sachverhalten für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Zeit von höchstens drei Jahren schriftlich bestimmt. Die Fahrwegbestimmung kann auch durch Allgemeinverfügung erfolgen, die öffentlich und auch ohne Befristung bekannt gegeben werden kann.
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