Die Reederei des 2011 auf dem Rhein havarierten Binnentankschiffs „Waldhof“ hatte gegen die Schiffsführer und Schiffseigner eines entgegenkommenden Containerbinnenschiffs auf Schadenersatz geklagt.
(mih) Nach der Havarie des Binnentankschiffs „Waldhof“ am 13. Januar 2011 auf dem Mittelrhein hatte die Reederei gegen die Schiffsführer und Schiffseigner eines entgegenkommenden Containerbinnenschiffs auf Schadenersatz geklagt. Das Rheinschifffahrtsgericht beim Amtsgericht St. Goar hat die Klage nun als unbegründet abgewiesen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen des Gerichts zugrunde:
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