Weniger Tunnelbeschränkungen

Die Schweiz will die Beschränkungen für Gefahrguttransporte bei sechs Straßentunneln aufheben.

(mih) Die Schweiz plant, die Beschränkungen für Gefahrguttransporte bei sechs Straßentunneln aufzuheben. Gestützt wird dies auf eine Risikoanalyse des Bundes. Auf den Alpentransitachsen müssen Gefahrgüter jedoch weiterhin auf der Schiene transportiert werden.

Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat eine Methode zur Risikoanalyse entwickelt, um die Tunnel im Land gemäß dem internationalen Kategorisierungssystem einzustufen, das seit 2010 gilt. Auf dieser Basis wurden die Tunnel im gesamten Nationalstraßennetz neu beurteilt. Aufgrund der Ergebnisse der Risikoanalyse erachtet das ASTRA die heutigen Beschränkungen von Gefahrguttransporten bei sechs Tunneln nicht mehr für gerechtfertigt:

  • Seelisberg-Tunnel (A2, Kantone Nidwalden/Uri)
  • Costoni di Fieud (A2, Kanton Tessin)
  • Kerenzer-Tunnel (A3, Kanton Glarus)
  • drei Tunnel auf der Nationalstraße N13 im Kanton Graubünden (Via Mala, Rofla, Bärenburg).

In den letzten Jahren seien verschiedene Tunnel aufwendig saniert und z.B. mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet worden. Reorganisationen der Schadenwehren hätten ebenfalls dazu beigetragen, dass die Beförderung durch diese Straßentunnel sicherer ist als der Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken.

Bei zwei Tunneln würden für den Transport gefährlicher Güter nach wie vor untragbare Risiken bestehen. Sie bleiben für Gefahrguttransporte gesperrt:

  • Gotthard (A2, Kantone Uri/Tessin). Die Beschränkung am Gotthard wird auch nach dem allfälligen Bau eines zweiten Straßentunnels aufrechterhalten.
  • Mappo Morettina (Kanton Tessin).

Bei vier weiteren Tunneln will der Bundesrat von der Möglichkeit Gebrauch machen, aus verkehrspolitischen Gründen an den bisherigen Beschränkungen festzuhalten. Damit solle insbesondere im alpenquerenden Verkehr eine Rückverlagerung der Gefahrgutbeförderungen von der Schiene auf die Straße vermieden werden:

  • San Bernardino (A13, Kanton Graubünden)
  • Grosser St. Bernhard (Kanton Wallis)
  • Rongellen II (kantonaler Tunnel, Kanton Graubünden)
  • Galerie de Marcolet (Kanton Waadt).

Die Kantone hätten ihrerseits beantragt, für zwei neue Tunnel Beschränkungen einzuführen. Die Umfahrungsrouten würden in beiden Fällen geringere Risiken aufweisen als die Tunnelstrecke:

  • Vedeggio-Cassarate (Kanton Tessin)
  • Kreisel Bahnhof Frauenfeld (Kanton Thurgau).

Die Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (SDR) dauert bis 31. Dezember 2013. Das entsprechende Dossier steht hier zur Verfügung. Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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