Die Anzahl der vom BALM kontrollierten Gefahrgut-Lkw ist im letzten Jahr leicht angestiegen, auch die Beanstandungsquote nahm gegenüber 2022 zu.
(os) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im letzten Jahr 8.113 mit Gefahrgut beladene Fahrzeuge kontrolliert und damit 611 Fahrzeuge mehr als im Jahr 2022 (7.502). Im Jahr 2019 wurden noch 15.436 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften überprüft. Innerhalb von vier Jahren hat sich damit die Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge nahezu halbiert.
Die Beanstandungsquote bei den Gefahrgut-Lkw lag im vergangenen Jahr bei etwa 17 Prozent und damit höher als 2022 (14 Prozent). An den 1.392 beanstandeten Fahrzeugen wurden insgesamt 2.607 Verstöße festgestellt, wobei eine Beanstandung mehrere Verstöße enthalten kann. Das BALM sprach in 223 Fällen eine Verwarnung aus und fertigte 2.323 Kontrollberichte.
Weiter unterscheidet die Kontroll-Statistik zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Fahrzeugen: Die Beanstandungsquote bei den 3.488 gebietsansässigen Fahrzeugen lag bei 13 Prozent (2022: 9 Prozent). Pro Fahrzeug wurden hier im Durchschnitt ca. zwei Mängel festgestellt. Bei den 4.625 gebietsfremden Fahrzeugen entsprachen gut 20 Prozent (2022: 18 Prozent) nicht den Vorschriften.
Zu den Top 5 der häufigsten Verstöße gehörten im Jahr 2023:
• Beförderungspapier/Schriftliche Weisung (587),
• Ausrüstung (573),
• Kennzeichnung und Bezettelung (505),
• Ladungssicherung (330),
• Verpackungsvorschriften (205).
Auf den weiteren Rängen folgen Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC (129), Sonstige Mängel/Verstöße (92), die unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln (77) und Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (70).
Vor allem Verstöße gegen die Verpackungsvorschriften sind damit in 2023 im Vergleich zum Vorjahr (9) deutlich angestiegen.
Gefahrgut-Kontrollen des BALM auf der Straße |
2023 | |||
Fahrzeuge | ||||
gebietsansässige | gebietsfremde | insgesamt | ||
1 | kontrollierte Fahrzeuge |
3.488 | 4.625 | 8.113 |
2 | beanstandete Fahrzeuge* |
454 | 938 | 1.392 |
3 | Anzahl der Verstöße (gesamt) |
969 | 1.638 | 2.607 |
3.1 | Schulung der Fahrzeugführer | 16 | 12 | 28 |
3.2 | Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge | 43 | 27 | 70 |
3.3 | Beförderungspapier/Schriftliche Weisungen | 248 | 339 | 587 |
3.4 | Kennzeichnung und Bezettelung | 127 | 378 | 505 |
3.5 | Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC | 63 | 66 | 129 |
3.6 | Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln | 32 | 45 | 77 |
3.7 | Ausrüstung | 294 | 279 | 573 |
3.8 | Ladungssicherung | 101 | 229 | 330 |
3.9 | Verpackungsvorschriften | 2 | 203 | 205 |
3.10 | Fahrwegbestimmungen | 1 | 10 | 11 |
3.11 | sonstige Mängel/Verstöße | 42 | 50 | 92 |
4 | Art und Anzahl der getroffenen Maßnahmen |
|||
4.1 | Verwarnungen | 51 | 172 | 223 |
4.2 | Kontrollberichte | 894 | 1.429 | 2.323 |
* Eine Beanstandung kann mehrere Verstöße beinhalten.
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