Road Map soll Staaten den Beitritt zum ADR erleichtern.
(fu) Vom 5. bis 9. November wird die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) der Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE) zum 93. Mal tagen. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Die Tagesordnung sieht unter Punkt 7 die Weiterentwicklung einer "ADR-Road Map" vor. Sie soll zeigen, welche Anforderungen Staaten erfüllen müssen, um dem ADR beizutreten. Ein Entwurf dafür wurde jetzt veröffentlicht.
Dem ADR können außer den Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Europa alle Mitglieder der Vereinten Nationen beitreten. Um interessierten Staaten diesen Schritt zu erleichtern, entstand bereits auf der 90. Sitzung der Arbeitsgruppe die Idee für diesen Wegweiser. Ein erster Entwurf wurde mit dem Dokument ECE/TRANS/WP.15/2012/8 vorgelegt. Die neue Version berücksichtigt die Anregungen, die es zu diesem Entwurf gab.
In dem Dokument wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter in den Staaten in den Verantwortungsbereich unterschiedlicher Ministerien oder Verwaltungsbehörden fallen können. Ausschlaggebend dafür sind die Beschaffenheit der Ware (Chemikalien, Abfälle, Medikamente, Pestizide), der Transportzweck und die administrative Struktur des Staates. Betroffen sind unter anderem Behörden für Transport, Industrie, Inneres, Umwelt, Handel, Verteidigung, Finanzen, Landwirtschaft, Arbeit, Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, nukleare Sicherheit. Diese Behörden sollten in den potenziellen Mitgliedstaaten identifiziert und in den Beitrittsprozess von Anfang an einbezogen werden. Wichtig ist ebenfalls eine Beteiligung von Vertretern des privaten Sektors wie der Chemischen Industrie, Öl- und Gaswirtschaft, Transportbranche, Verpackungs-, Tank- und Fahrzeughersteller.
Eine nationale Koordinierungsstelle sollte die nationalen Vorschriften anpassen und dafür sorgen, dass Regelungen harmonisiert sind. Dazu gehören unter anderem: Vorschriften für Sicherheit, Abfall, Tunnel, Postdienste, Beförderung gefährlicher Güter in anderen Verkehrsträgern, Verkehrssicherheit, Verkehrsbeschränkungen.
ADR-Mitgliedsstaaten sind derzeit: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern.
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