Die Änderungen betreffen die Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C und des Typs N in Kapitel 9.3.
(mih) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat zwei weitere Korrekturen des ADN 2015 mit Datum August 2015 bekannt gemacht. Danach ist in Abs. 9.3.2.22.4 a) dritter Spiegelstrich und Abs. 9.3.3.22.4 b) dritter Spiegelstrich jeweils das Wort „Flammensperre“ zu ändern in „Flammendurchschlagsicherung“.
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