Zuständige Behörden in Belarus

Auf UNECE-Website sind die Kontaktdaten der obersten zuständigen Behörde für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße sind zu finden.

(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die obersten zuständigen Behörden für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße. Belarus hat die Informationen und Kontaktdaten nun auf neuesten Stand gebracht. Zuständig sind demnach die Abteilung für die Überwachung der Industriesicherheit des Ministeriums für Notfallsituationen sowie die Abteilung für die Überwachung der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter. Zudem ist eine Abteilung für Internationale Zusammenarbeit aufgeführt.

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