Zwei Multilaterale Vereinbarungen werden ungültig

Ab 1. Januar 2020 dürfen zwei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden.

(mih) Ab 1. Januar 2020 dürfen zwei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden:

  • M283 – Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) in Bezug auf Sondervorschrift 664
  • M302 – Beförderung von Magnesiumhydrid (UN 2010) in transportablen Wasserstoff-Speichersystemen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de