Ab 1. Januar 2020 dürfen zwei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden.
(mih) Ab 1. Januar 2020 dürfen zwei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!