Dänemark zeichnet M350 und M352, Norwegen widerruft Zeichnung der M320
(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M350 - Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von den Niederlanden und neu von Dänemark.
Wenn gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte der UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert werden, brauchen die Vorschriften des ADR nicht angewendet zu werden.
Vorausgesetzt wird, dass der Inhalt sicher verpackt ist und Maßnahmen getroffen wurden, die ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindern.
Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2024.
M352 - Beförderung von UN 1965 in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen) – von Norwegen als Erneuerung der M320 initiiert und nun gezeichnet von Dänemark.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 4.3.3.2.5 des ADR ist die Beförderung von UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, n.a.g. (Gemisch C) auch in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen) ohne Wärmeisolierung mit einem Prüfdruck, der unter dem in Absatz 4.3.3.2.5 für das Gemisch C angegebenen Mindestprüfdruck liegt, zugelassen, sofern die weiteren in der M352 genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die Vereinbarung ist gültig bis 29. Februar 2028.
Die M352 wird die M320 ablösen, deren Zeichnung Norwegen am 1. Juni 2023 widerrufen hat.
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