30 Prozent State of Charge

Neue Regelungen für Lithium-Batterien sollen den Ladezustand bis spätestens 2026 beim Transport beschränken

Das Dangerous Goods Panel (DGP) der International Civil Aviation Organization (ICAO) hat auf seiner 29. Tagung vom 13. bis 17. November 2023 in Montreal u.a. Änderungen für den Transport von Lithium-Batterien im Luftverkehr beschlossen, berichtet der newsletter des Lithium Battery Service (München).

So soll bei Fahrzeugen, deren Batterie eine Nennenergie in Wattstunden (Wh) von mehr als 100 Wh hat, ein Ladezustand von 30 Prozent vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 empfohlen und dann ab 2026 verpflichtend gefordert werden.
Für Fahrzeuge, bei denen die Batterie eine Nennenergie bis 100 Wh hat, bleibt der Ladezustand von 30 Prozent eine Empfehlung.

Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie von mehr als 2,7 Wh gilt der Ladezustand von 30 Prozent vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 als Empfehlung und wird dann ab dem Jahr 2026 verpflichtend gefordert.
Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie von bis zu 2,7 Wh bleibt der Ladezustand von 30 Prozent eine Empfehlung.

Die Autoren des newsletters, Eva Glimsche und Jürgen Werny, weisen darauf hin, dass bereits jetzt eine Überprüfung der Einhaltung des reduzierten Ladezustands durch die Behörden schwer durchzuführen sei, da eine Festlegung auf Normen für die entsprechenden Messgeräte fehlt. Zudem seien in diesem Zusammenhang Kontroll-Behörden mit mehr Ressourcen wünschenswert, um effektiv Zuwiderhandlungen derjenigen zu verfolgen, die Vorschriften ignorieren und damit die Sicherheit während der Beförderung gefährden.

Bereits seit 1. April 2016 dürfen Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien allein (UN 3480, PI 965) nur noch dann per Luftfracht befördert werden, wenn sie höchstens mit 30 Prozent ihrer Gesamtkapazität (SoC) geladen sind (siehe dazu: der gefahrgutbeauftragte „Haftung des Luftfrachtführers“ von RA Ulrich Mann, März 2016)

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