Zur 49. Ausgabe 2008 der IATA-Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) ist am 17. Juni 2008 ein zweiter Nachtrag in Englisch, Deutsch, Spanisch und Französisch veröffentlicht worden. Es geht dabei um die Klassifizierung und Verpackung von Mischungen und Lösungen von zwei oder mehr gefährlichen Gütern sowie um Gaszylinder in Verpackungsvorschrift 200. Bei der Gelegenheit werden auch noch fünf geänderte resp. neue Ausnahmen von Luftverkehrsgesellschaften gem. Unterabschnitt 2.9.4 bekannt gemacht.
Dieser Nachtrag wurde notwendig durch das Erscheinen des diesbezüglichen Addendums 2 der ICAO.
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