Ab Januar 2023 werden nur noch CBTA-Schulungsprogramme anerkannt
(ur) Künftig müssen Arbeitgeber ihr Personal so ausbilden, dass es alle Funktionen des jeweiligen Gefahrgut-Verantwortungsbereiches im Luftverkehr sicher ausführen kann. Dieser kompetenzbasierte Ansatz für Schulung und Beurteilung wird das bestehende Ausbildungssystem ablösen. Darauf weist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in einer Veröffentlichung zu kompetenzbasierenden Schulungs- und Beurteilungsprogrammen (CBTA) hin.
Laut LBA werden diese ICAO-Vorgaben zum 1. Januar 2021 in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Es gilt ein 24-monatiger Übergangszeitraum, in dem beide Systeme (Schulung nach Personalkategorien und Schulung nach CBTA) parallel bestehen. Die bestehenden Ausbilderqualifikationen werden für diesen Zeitraum auch für das CBTA anerkannt. Ausbilderqualifikationen nach CBTA-Vorgaben werden künftig im Rahmen der Prüfung und Genehmigung eines CBTA-Schulungsprogramms erteilt. Zum 1. Januar 2023 werden dann ausschließlich Schulungsprogramme nach CBTA anerkannt.
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat eine Richtlinie zum Erstellen eines kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzeptes - Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment (Doc 10147) – erarbeitet, die im Dezember 2020 in einer Print-Version erhältlich sein soll. Diese Richtlinie dient dem Luftfahrt-Bundesamt als Grundlage zur Bewertung der Schulungs- und Beurteilungsprogramme.
Schulungsprogramme gemäß CBTA können ab sofort beim Luftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet Gefahrgut, eingereicht und die Genehmigung beantragt werden.
Zum Thema CBTA bietet das LBA noch weitere Informationen zum Download an:
Orientierungshilfe - CBTA
Matrix Schulungsanforderungen Competency Based Training and Assessment (CBTA)
(Stand:13.11.2020)
Tätigkeitsbeschreibung - CBTA
Tätigkeitsbeschreibung / Ausbildungsart / Ausbilderqualifikation
im Zusammenhang mit der Beförderung von Luftfracht, Post, Gepäck und Passagieren
(Stand:13.11.2020)
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