CBTA-Modul (A) darf wieder per Online-Seminar geschult werden

LBA widerruft Entscheidung vom Mai 2023, wonach die Grundschulung für das Tätigkeitsmodul (A) nur noch als Präsenzschulung erlaubt war

(ur) Gefahrgut-Grundschulungen für das Modul (A) gemäß dem Competency-based Training and Assessment (CBTA) dürfen nun doch wieder auch als Online-Seminar durchgeführt werden.

Anbieter dieser Schulungsform haben inzwischen einen entsprechenden Bescheid vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten. Darin wird der vorherige Bescheid entsprechend der Kommentierung/Auslegung zu den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-2-713 in der Revision 2 vom 16. Mai 2023 (Punkt 4) widerrufen und die Genehmigungen, die zuvor bestanden hatten, werden wieder in Kraft gesetzt.

Dies geht auch indirekt aus der jüngsten Kommentierung/Auslegung zu den NfL 2022-2-713 (Revision 3, 17. August 2023) hervor, in welcher dieser Passus (Punkt 4) fehlt.


Damit sind Gefahrgut-Grundschulungen gemäß CBTA-Modul (A) per Online-Seminar wieder erlaubt.

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