Gefahrgut-Wiederholungsprüfungen und Leitfaden zum Probenversand von Coronaviren
(ur) Auf einer eigens eingerichteten Webseite (Action Cargo: COVID-19) informiert die internationale Luftfahrtorganisation IATA über Entwicklungen, Verfahren und Regelungen im Luftverkehr, die sich aus den Reaktionen der Staaten und Behörden auf die Corona-Krise ergeben.
Auch gefahrgutspezifische Themen finden sich dort, beispielsweise unter der Rubrik „Keeping Air Cargo Flying“. Unter der Überschrift „Transport of Specimens of COVID-19“ ist ein Leitfaden (Stand 16. April 2020) zum Versand von Coronaviren-Proben veröffentlicht, der den Leitfaden vom 7. März 2020 ersetzt und sich auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und nationaler Behörden (in Deutschland: Robert Koch-Institut) stützt, die Proben unter der UN-Nummer 3373, die entsprechend der Verpackungsanweisung P 650 verpackt sind, zu befördern. Weiteres Thema des Leitfadens: Ausnahmeregelungen für alkoholbasierte Handdesinfektionsmittel.
Eine Übersicht zu den Ausnahmen bei den Gefahrgut-Wiederholungsprüfungen von Australien bis Uruguay zeigt ein dreiseitiges pdf-Dokument, das unter der Überschrift Dangerous goods trainings exemption zum Download angeboten wird.
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