LBA verlängert Gefahrgut-Schulungszertifikate

Gefahrgutwiederholungsprüfungen werden um bis zu drei Monate verschoben

(ur) Angesichts der Pandemie-Lage in Deutschland stimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) der Verschiebung von Gefahrgutwiederholungsschulungen um bis zu drei Monate zu. Dies geht aus der schriftlichen Antwort des LBA auf die Anfrage des Schulungsunternehmens Safety Training Plus hervor.

Weiter heißt es darin: „Personen, die zur Zeit kein gültiges Zertifikat vorweisen können, da keine Gefahrgutschulung angeboten (werden) bzw. stattfinden, dürfen weiterhin an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sein."

Folgendes sei jedoch zu beachten: Das Ablaufdatum ist an den vorhergehenden Kurs anzupassen. Beispiel: Kann bei einem Ablaufdatum April 2020 die Schulung aufgrund der Corona-Krise erst im Juni 2020 stattfinden, wird das neue Ablaufdatum im Zertifikat auf April 2022 datiert.

Das LBA weist weiter darauf hin, dass über diese Verfahrensweise ein Vermerk zu erstellen ist. Dieser wird dem Zertifikat beigefügt und muss beim Arbeitgeber in der Personalakte hinterlegt werden. 

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