Das LBA informiert

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat verschiedene Informationsschreiben zum Gefahrguttransport im Luftverkehr aktualisiert bzw. neu veröffentlicht.

(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet Gefahrgut, hat vergangene Woche verschiedene Informationsschreiben zum Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr aktualisiert bzw. neu veröffentlicht. Die Themen:

  • Voraussetzungen zur Erteilung der Schulungsgenehmigung gemäß Teil 1 Kapitel 4 ICAO-TI (bzw. Abschnitt 1.5 IATA-DGR)
  • Transport von Lithium-Batterien
  • wärmeerzeugende Artikel im Reisegepäck: Taucherlampen
  • alkoholisches Handreinigungsmittel
  • Feuerwerkskörper im Passagiergepäck
  • Verwendung der „Dangerous Goods Training Books“ 1 bis 5 der IATA
  • Mitnahme/Transport von „Anti-Icing Aviation Fuel Additive“
  • Meldung von Gefahrgutzwischenfällen
  • Erstellung der Versendererklärung für radioaktive Stoffe mit einer Nebengefahr
  • Kommentierung zu den in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) Teil II Nr. 36/05 vom 14. April 2005 bekannt gemachten Schulungsanforderungen
  • Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II bestimmter Verpackungsvorschriften im Luftfrachtbrief
  • Kennzeichnungsvorschriften für umweltgefährdende Stoffe der UN 3077 und 3082
  • Maschinen oder Geräte mit Verbrennungsmotoren
  • Verbot der Mitnahme von Fahrrädern mit Elektroantrieb im Passagiergepäck
  • Tauchgeräte mit kleinen Sauerstoffflaschen und Atemkalk

Die Informationsschreiben stehen auf der LBA-Homepage zum Download bereit.

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