Ausnahmeregelung für wiederkehrende Gefahrgut-Schulung im Luftverkehr
(ur) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit dem Rundschreiben zur Gefahrgutschulung vom 1. August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine weitere Ausnahme veröffentlicht. Diese Ausnahme gilt für die wiederkehrende Schulung von Personal, das am Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt ist und das gemäß den technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Dokument 9284) entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeit geschult sein muss und deren Gültigkeit im Zeitraum 01.08.2020 bis 30.11.2020 abläuft.
Die Gültigkeit dieser Zertifikate wird für jeweils 4 Monate verlängert, wobei das ursprüngliche Ablaufdatum als Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate bestehen bleibt. Z.B. Training gültig bis 31.08.2020, Verlängerung bis 31.12.2020, Gültigkeit des Trainings bis 31.08.2022.
Diese befristete Ausnahme ist seit 1. August 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. November 2020.
Diese Ausnahme wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung / Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen. Dies kann z.B. durch Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video geschehen.
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