Für Gepäckstücke, die auch bestimmte Lithiumbatterien für spezielle Funktionen enthalten, gelten im Luftverkehr besondere Regelungen.
(mih) Im Luftverkehr gelten für Gepäckstücke, die auch bestimmte Lithiumbatterien für spezielle Funktionen enthalten, besondere Regelungen. Einige Luftverkehrsgesellschaften lehnen es ab, dieses sog. Smart Baggage oder Smart Luggage zu befördern, was teils zu Verwirrung in der Branche geführt hat. Die International Air Transport Association (IATA) hat nun in einer Policy Position zusammengestellt, welche Gepäckstücke darunter fallen und welche Regelungen sich geändert haben.
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