Im aufgegebenen Gepäck sind Gepäckstücke mit fest eingebauten Lithiumbatterien oder sog. Powerbanks nicht mehr erlaubt.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) weist darauf hin, dass seit 15. Januar dieses Jahres neue Regelungen für Gepäckstücke gelten, die auch Lithiumbatterien (außer Knopfzellen) für bestimmte Funktionen enthalten. Solche Gepäckstücke müssen als Handgepäck befördert werden. Ein Transport im aufgegebenen Gepäck ist nur möglich, wenn die Batterien ausgebaut und im Handgepäck mitgenommen werden. Gepäckstücke, die eine sog. Powerbank enthalten und die sich nicht ausbauen lässt, sind ebenfalls verboten. Die IATA hat zum Thema Smart Baggage oder Smart Luggage detaillierte Informationen in Englisch zusammengestellt.
Die IATA hatte diese Änderungen für die 59. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) für dieses Jahr im Addendum I vom 22. Dezember 2017 zur englischsprachigen Ausgabe bzw. im Zusatz I vom 4. Januar 2018 zur deutschsprachigen Ausgabe bekannt gemacht. Die Korrekturen betreffen Tabelle 2.3.A (Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren und Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden) und Unterabschn. 2.3.5.9 (Tragbare elektronische Geräte (PED) (einschließlich Medizinprodukte), die Batterien enthalten). Die IATA nimmt damit eine von der International Civil Aviation Organization (ICAO) beschlossene Regelung, die ab 1. Januar 2019 gelten soll, vorweg.
Die IATA-DGR gibt es u.a. in Englisch und in Deutsch: jeweils als Handbuch mit rund 1.000 Seiten, in elektronischer Form als Webdownload oder als Kombination. Die IATA-DGR werden von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften bei der Gefahrgutbeförderung per Flugzeug eingehalten.
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