Der Leitfaden soll helfen, offene Fragen bei der Auslegung der ICAO-TI zu beantworten.
(mih) Die Auslegung der internationalen Gefahrgutvorschriften (International Civil Aviation Organizsation, Technical Instructions – ICAO-TI) lässt bei der Beförderung von Lithium-Batterien im Luftverkehr einige Fragen offen. Dazu verweist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in einem Informationsschreiben vom 10. April dieses Jahres auf den „Lithium-Batterie-Leitfaden“ der International Air Transport Association (IATA), der ausführliche Informationen und Praxisbeispiele enthält:
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