Hong Kong berichtet über Zwischenfälle und gibt neun Sicherheitshinweise.
(fu) Vier mal in den vergangenen sechs Monaten gab es Zwischenfälle, bei denen Lithium-Batterien, die als Luftfracht aus Hong Kong kamen, nach dem Entladen Feuer fingen. Darauf macht die Luftfahrtbehörde Hong Kongs in ihrem Dangerous Goods Advisory Circular DGAC 2/2012 hin.
Alle Brände konnten gelöscht werden ohne dass Personen zu Schaden kamen. Dennoch zeigten die Vorfälle ernste Fehler der Verlader. Alle beteiligten Lithium-Batterien waren entweder falsch oder überhaupt nicht deklariert. In einem Fall wurde eine Sendung, die in die Klasse 9 gehörte, als "freigestellte" Lithium-Ionen-Batterien befördert. In den anderen drei Fällen wurden die Lithium-Ionen-oder Lithium-Metall-Batterien gar nicht erst als Gefahrgut angemeldet. In allen Fällen waren die Sendungen nicht gemäß Vorschriften der ICAO-TI verpackt.
In Anbetracht der möglichen Gefahren weist die Behörde noch einmal auf die wesentlichen Regeln für Lufttransporte hin:
1. Batterien die nicht getestet, defekt oder Abfall sind, dürfen nicht transportiert werden.
2. Lithium-Batterien müssen den Sicherheitsstandards gemäß UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 entsprechen.
3. Die Angabe der Watt-Stunden (Wh) muss auf der Außenseite sichtbar sein.
4. Die Typbezeichnung der Lithium-Batterien ist auf den Versandstück und im Beförderungspapier anzugeben.
5. Lithium-Batterien müssen mit geeigneter Innenverpackung vor Kurzschluss geschützt werden. Und die Ausrüstung mit installierten Lithiumbatterien muss gegen unbeabsichtigte Aktivierung geschützt werden.
6. Die äußere Verpackung muss Stürze aus einer Höhe von bis zu 1,2 m (4 ft) unbeschadet überstehen.
7. Lithium-Ionen-Batterien ab 100 Wh müssen als Gefahrgut der Klasse 9 befördert werden.
8. Für diese Sendungen muss die Außenverpackung die Anforderungen der Verpackungsgruppe II erfüllen.
9. Verlader und Spediteure von Lithium-Batterien der Klasse 9 müssen innerhalb der letzten 24 Monate eine Gefahrgutschulung absolviert haben.
Die Behörde weist noch einmal darauf hin, dass Verlader und Spediteure ausschließlich gefährliche Güter versenden dürfen, die richtig klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert sind. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von $ 250.000 und Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!