Das LBA hat die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen komplett überarbeitet. U.a. sind Verpacker (Personalkategorie 2) nun länger zu schulen.
(mih) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr komplett überarbeitet. Sie wurden mit Datum vom 5. Dezember 2018 in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-436-18 bekannt gemacht und gelten ab sofort; diese Fassung ersetzt die bisherige vom 20. Januar 2016 (NfL 2-238-16).
In der Bekanntmachung sind zum einen die Bedingungen für Gefahrgutschulungsprogramme festgelegt, unterteilt in:
Zum anderen sind die Anforderungen an die Qualifikation von Ausbildern beschrieben.
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