Im Gefahrguttransport per Flugzeug bringen die überarbeiteten Verpackungsvorschriften einige Änderungen mit sich. Zur Überprüfung im Einzelfall haben ICAO und IATA Tabellen zur Verfügung gestellt.
(ak, mm) Die herausragende Änderung bei den neuen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr sind die sogenannten reformatierten Verpackungsvorschriften. Von den Änderungen betroffen sind die Gefahrenklassen 3, 4 , 5, 6.1, 8 und 9. Alle an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten sollten überprüfen, inwiefern sie von den Änderungen betroffen sind, wenn sie die betroffenen Güter insbesondere befördern, lagern, umschlagen oder zum Transport vorbereiten.
Prinzipiell wurden bei den vorgenannten Klassen alle Verpackungsanweisungen neu numeriert – mit Ausnahme der erst jüngst neu formulierten Anweisungen für die Verpackung von Lithiumbatterien. Erklärtes Ziel war dabei, dass die Vorschrift einfacher, übersichtlicher sowie leichter lesbar und verständlicher werden sollte.
Das Layout der Verpackungsanweisungen ist in den IATA-DGR erfreulicherweise wenig verändert. Auch substantiell ist vieles beim Alten geblieben. Insofern sind – insbesondere bei Zertifikatsinhabern - keine Schwierigkeiten beim Verständnis und der Umsetzung der neuen Vorschriften zu erwarten. ICAO und IATA haben Excel-Tabellen mit allen neuen Verpackungsvorschriften zur Verfügung gestellt, mit denen sich die Änderungen im Einzelfall nachvollziehen lassen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!