Zwei Unternehmen sollen bei Beförderungen von gefährlichen Gütern per Flugzeug diverse Gefahrgutvorschriften missachtet haben.
(mih) Die Federal Aviation Administration (FAA) des US-amerikanischen Department of Transportation (DOT) beabsichtigt, Geldstrafen in Höhe von 50.000 bzw. 54.000 USD gegen eine US-amerikanische und eine französische Firma wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften zu verhängen.
Dem US-amerikanischen Unternehmen wird vorgeworfen, am 22. Juni 2016 der Luftverkehrsgesellschaft American Airlines auf einem Flug von Dallas-Fort Worth nach San Francisco 142 Lithium-Metall-Batterien im aufgegebenen Gepäck eines Mitarbeiters des Unternehmens zur Beförderung angeboten zu haben. Lithium-Metall-Batterien sind sowohl als Luftfracht auf Passagierflugzeugen als auch im aufgegebenen Gepäck verboten. Passagiere dürfen nur nicht eingebaute Ersatz-Lithium-Batterien im Handgepäck mitführen, wenn die Batterien für den persönlichen Gebrauch in tragbaren elektronischen Geräten verwendet werden. Es ist Unternehmen nicht gestattet, Lithiumbatterien oder andere gefährliche Güter auf Flugreisen im Gepäck zu befördern.
Dem französischen Unternehmen wird vorgeworfen, am 21. Dezember 2016 American Airlines sechs Kunststoffflaschen mit einem brennbaren flüssigen Desinfektionsspray für den Versand per Flugzeug von Blagnac, Frankreich, nach Nuevo Leon, Mexiko, angeboten zu haben. Mitarbeiter der Luftverkehrsgesellschaft hatten die Sendung am Flughafen von Dallas-Fort Worth entdeckt. Laut FAA habe es für das Packstück keine Shipper’s Declaration gegeben. Zudem sei das Gefahrgut nicht korrekt eingestuft, bezeichnet, verpackt oder gekennzeichnet gewesen und es habe sich nicht in einem für den Versand ordnungsgemäßen Zustand befunden. Die FAA bemängelte auch, dass es das Unternehmen versäumt habe, seine Mitarbeiter den Gefahrgutvorschriften entsprechend zu unterweisen und mit der Sendung Notfallinformationen zur Verfügung zu stellen.
Beide Unternehmen haben die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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