Neu – BAM-GGR 023

Alterungsmanagement zulassungspflichtiger Versandstücke für die Beförderung radioaktiver Stoffe

(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat mit Datum vom 20.06.2022 eine neue Gefahrgutregel BAM-GGR 023 „Maßnahmen zum Alterungsmanagement von zulassungspflichtigen Versandstücken für die Beförderung radioaktiver Stoffe“ veröffentlicht.

Das Alterungsmanagement umfasst dabei per Definition „die Gesamtheit der organisatorischen und technischen Maßnahmen, die den spezifikationsgerechten Zustand von Verpackungen/Versandstücken von der Inbetriebnahme bis zur Außerbetriebnahme einer Bauart gewährleisten“. Die 14 Seiten umfassende BAM-GGR 023 gilt für alle Verkehrsträger und beschreibt die erforderlichen Maßnahmen zum Alterungsmanagement von zulassungspflichtigen Versandstücken für die Beförderung radioaktiver Stoffe. Diese gelten für alle Bauarten von

  • zulassungspflichtigen Versandstücken des Typs C, B(U) und B(M) für radioaktive Stoffe,
  • zulassungspflichtigen Versandstücken für spaltbare Stoffe (CF, B(U)F, B(M)F, AF und IF),
  • zulassungspflichtigen Versandstücken für nicht spaltbares oder spaltbar freigestelltes Uranhexafluorid (H(U) und H(M)).

Bei der Ausgestaltung des Alterungsmanagements sind die Randbedingungen der Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe für zulassungspflichtige Bauarten gemäß BAM-GGR 011 zu berücksichtigen.

Die BAM-GGR 023 steht auch in einer englischen Sprachversion „Ageing Management for Competent Authority Approved Package Designs for the Transport of Radioactive Material“ zum Download bereit. Rechtlich verbindlich ist jedoch allein die deutsche Sprachversion.

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