Die BAM hat Informationen über Baumuster von Druckgefäßen zusammengestellt, die gemäß 6.2.3 IMDG-Code von ihr zugelassen sind.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat eine aktualisierte „Liste der nach 6.2.3 IMDG-Code zugelassenen Baumuster von Druckgefäßen“ mit Stand 28. Januar 2025 veröffentlicht. Die darin enthaltenen Angaben betreffen Flaschen, Großflaschen, Druckfässer, Flaschenbündel, verschlossene Kryo-Behälter, Metallhydrid-Speichersysteme und Bergungsdruckgefäße. Die Liste umfasst derzeit 13 Einträge mit Informationen zum BAM-Zulassungskennzeichen, Ablaufdatum, TPED-Zertifikat und zu technische Spezifikationen sowie zum Hersteller und Zulassungsinhaber.
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