Die Europäische Kommission hat Leitlinien in Bezug auf die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bekannt gemacht.
(mih) Vor Kurzem ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle […] (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) bekannt gemacht worden (ABl. L, 2025/40, 22.1.2025). Die Europäische Kommission hat nun Leitlinien veröffentlicht, um die Anwendung der PPWR für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland zu erleichtern (ABl. C, C/2025/946, 4.2.2025). Sie sind als Hilfestellung für Behörden und Wirtschaftsteilnehmer gedacht; zur verbindlichen Auslegung des Unionsrechts ist jedoch nur der Gerichtshof der EU befugt.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt mittlerweile das Unionsrecht nicht mehr für das Vereinigte Königreich, und es gilt das Protokoll zu Irland/Nordirland – inzwischen als Windsor-Rahmen bezeichnet. Verschiedene Bestimmungen der PPWR fallen nicht in den Geltungsbereich des Windsor-Rahmens: Art. 23, Art. 29 bis 33, ggf. Art. 34, Art. 41 bis 55, ggf. Art. 56 Abs. 1 b), Art. 56 Abs. 1 a) und c) sowie Abs. 6, Art. 57 sowie Art. 63. Laut Leitlinien sollten diese Bestimmungen der PPWR nicht für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gelten.
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