Mit einer Änderungverordnung werden in der CLP-Verordnung die Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung der neuen Gefahrenklassen festgelegt
(ur) Die EU-Kommission ändert mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 vom 19. Dezember 2022 die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ABl. 2023 L 93 S. 7). Damit führt die Kommission wie angekündigt neue Gefahrenklassen ein:
Mit der Einführung der neuen Gefahrenklassen werden Anhang I bis III und Anhang IV der CLP-Verordnung entsprechend geändert.
Damit die Lieferanten von Stoffen und Gemischen Zeit haben, sich auf die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften einzustellen, sind folgende Übergangsfristen festgelegt:
Die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften können freiwillig bereits vorher angewendet werden. Die Verordnung tritt am 20. April 2023 in Kraft.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!