Ein Fünf-Punkte-Plan soll Mensch und Umwelt besser vor hormonell schädigenden Stoffen schützen
(ur) Die Bundesregierung hat einen Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen beschlossen, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgelegt hat. Hormonell schädigende Stoffe oder Mischungen – auch endokrine Disruptoren (ED) genannt – sind körperfremde Stoffe, die eine oder mehrere Funktionen des Hormonsystems negativ beeinflussen können. Durch Einflüsse dieser Stoffe können die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt beeinträchtigt werden. Aufgrund ihrer Wirkweisen können hormonell schädigende Stoffe in Organismen gravierende, langfristig negative Effekte hervorrufen, wenn körpereigene Regelkreisläufe gestört werden.
Das Ziel dieses Fünf-Punkte-Plans ist es, besser über hormonell schädigende Stoffe zu informieren und Mensch und Umwelt besser vor diesen Stoffen zu schützen. Erreicht werden soll, dass künftig deutlich weniger Gehalte hormonell schädigender Stoffe in Mensch und Umwelt auftreten. Die Bundesregierung will dafür:
Der 27 Seiten umfassende Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen steht kostenlos auf den Seiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zum Download bereit.
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