Die Neufassung des Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) wird die seit 1. Januar 2018 geltende Fassung ablösen.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die deutsche und englische Neufassung des Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) mit Datum vom 13. Oktober 2022 bekannt gemacht (VkBl. 2022 S. 702). Mit der Neufassung, die ab 1. Januar 2023 anwendbar ist, wird das MoU an die Struktur des IMDG-Codes und des ADR/RID angepasst. Zugleich werden die zulässigen Abweichungen vom IMDG-Code präzisiert; die Bekanntmachung vom 20. Juli 2017 (VkBl. 2017 S. 662) wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 aufgehoben.
Die zuständigen Behörden der Staaten Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden hatten die Neufassung im Rahmen der 40. MoU-Konferenz am 17. und 18. Mai 2022 in Tallin beschlossen. Sie tritt an die Stelle der Lübeck-Fassung vom 4.–6. April 2017 (Anlage 1 in der unter deutschem Vorsitz 2017 überarbeiteten Fassung).
Das MoU ist eine Ausnahme gemäß § 7 Abs. 2 Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in Verbindung mit Abschn. 7.9.1 IMDG-Code. Es regelt in Anlage 1 die Ausnahmen von den Bestimmungen des IMDG-Codes bei der Beförderung gefährlicher Güter, die unter das RID oder das ADR fallen, mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee. Zudem soll das MoU keine innerstaatlichen oder internationalen Rechtsvorschriften ersetzen.
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