Das Amdt. 36-12 des englischen IMDG Codes wirkt sich auf die Unfallbekämpfungsmaßnahmen an Bord von Schiffen, die gefährliche Güter befördern, aus.
(mih) Ab 1. Januar 2013 werden zahlreiche Staaten die Anwendung des IMDG Codes 2012 (Amdt. 36-12) auf freiwilliger Basis ermöglichen. Das Amendment wird am 1. Januar 2014 offiziell in Kraft treten. Dieses Mal wird die International Maritime Organization (IMO), London, offenbar kein neues und konsolidiertes „Supplement“ (enthält unter anderem EmS Guide, MFAG, INF Code) zum IMDG Code 2012 (Amdt. 36-12) herausgeben. Somit wird die 2010er-Fassung des Supplements (Amdt. 35-10) weiterhin die aktuelle bleiben.
Dennoch sind für die „Emergency Response Procedures for Ships Carrying Dangerous Goods (EmS Guide)“ aufgrund des Amdt. 36-12 zum IMDG Code Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich. Sie betreffen vor allem die neuen UN-Nummern 3497 bis 3506 und sind im Rundschreiben MSC.1/Circ.1438 des Schiffssicherheitsausschusses (Marine Safety Committee – MSC) festgelegt.
Die IMO hat nun ein Supplement zum „IMDG Code Supplement, 2010 Edition“ zum Download bereitgestellt, in dem außerdem auf weitere MSC-Rundschreiben verwiesen wird.
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