Der Auschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation hat seine Richtlinien über bordeigene Notfallpläne für Meeresverschmutzungen geändert.
Im Verkehrsblatt Nr. 13/2009 ist auf Seite 393 unter der laufenden Nummer 107 die "Bekanntmachung der Änderungen der Richtlinien für die Erstellung bordeigener Notfallpläne für Meeresverschmutzungen durch Öl und/oder schädliche flüssige Stoffe (Entschließung MEPC.85(44))" veröffentlicht worden.
Die genannte Entschließung wurde am 22. Juli 2005 vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (MEPC) verabschiedet. Sie beinhaltet im Wesentlichen Änderungen redaktioneller Art. So wurden die Verweise auf die Anlagen I und II des MARPOL-Übereinkommens bereits an dessen revidierte Fassungen angepasst, die am 1. Januar 2007 in Kraft traten. Eine Auflistung der betroffenen Abschnitte der Richtlinien wurde als Anhang zur Bekanntmachung abgedruckt.
Desweiteren enthält die Bekanntmachung auch den Hinweis darauf, dass die ISBN-Nummern der im Anhang I genannten Veröffentlichungen zu aktualisieren sind.
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