Das BMVI hat die Angaben zu den Möglichkeiten, in elektronischer Form gemäß AnlBV zu melden, aktualisiert.
(mih) Um die nach der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) erforderlichen Meldungen in elektronischer Form entgegenzunehmen, betreibt die Zentrale Meldestelle im Maritimen Lagezentrum des Havariekommandos den Meldeclient des Bundes. Die Verpflichteten können die Angaben mit befreiender Wirkung alternativ auch über benannte Behörden und Informationssysteme der Häfen in der Nord- und Ostsee melden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Angaben zu den bestehenden Meldemöglichkeiten nun aktualisiert: in der „Bekanntmachung der Hafenbehörden bzw. Hafeninformationssysteme gemäß Nr. 2.4 und 2.6 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AnlBV“ vom 18. Mai, veröffentlicht im Verkehrsblatt (VkBl.) 2015 S. 354.
Danach wird die Meldepflicht gemäß Nr. 2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AnlBV mit einer Meldung an eine der folgenden Systeme erfüllt:
Meldeclient des Bundes:
Hafeninformationssysteme:
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