Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 10 ist wie angekündigt die Neufassung der Gefahrgutverordnung See bekannt gemacht worden.
(ak) Auf Grund des Artikels 2 der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See" vom 22. Dezember 2009 ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 9. März 2010 auf den Seiten 238 ff. der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in der seit dem 31. Dezember 2009 geltenden Fassung öffentlich verkündet worden.
Sie berücksichtigt die nach Artikel 3 teils mit Wirkung vom 1. Januar 2009, teils am 31. Dezember 2009 in Kraft getretene "Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See" (BGBl. I, Jahrgang 2009, S. 3967) .
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