Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) wurde berichtigt
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) mit Datum vom 18. November 2019 (BGBl. I S. 1744) wie folgt berichtigt:
In Artikel 1 Nr. 1 ist nach Buchstabe n folgender Buchstabe o anzufügen:
„o) Die Nummern 22 und 23 werden die Nummern 21 und 22.“
Artikel 1 der Änderungsverordnungen vom 21. Oktober 2019 behandelt die Änderungen der GGVSee.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!